Corona regeln
Vermietung von Hüpfburgen und Attraktionen.
Das Corona-Virus hat einen großen Einfluss auf unsere Branche. Während der Corona kann eine Hüpfburg oder Attraktion gemietet werden. Hierfür wenden wir folgende Regeln an:
- Aufsichtspersonen müssen 1,5 Meter voneinander entfernt sein.
- Maximal 10 Kinder gleichzeitig auf der Hüpfburg. Wenn es eine geringere maximale Anzahl von Kindern aufgrund von gibt Die Sicherheitsanforderungen gelten dann weiterhin für diese Nummer.
- Hat das Kind eine Erkältung? Springe leider eine Weile nicht.
- Die Hüpfburg muss auf einem eigenen Boden stehen.
- Es gelten immer die aktuellen RIVM-Regeln.
- Beim Aufstellen und Abholen der Hüpfburg halten wir 1,5 Meter Abstand.
- Nach der Vermietung wird die Hüpfburg gereinigt und vorübergehend aus der Miete entfernt, um eine Kontamination zu vermeiden.